Rohrreinigung                  Kanalinspektion             Sanierungsarbeiten

RKS Sanewski GmbH




Allgemeine Geschäftsbedingungen RKS Sanewski GmbH 


Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebern (im Folgenden auch „Kunden“ genannt)                          und dem Auftragnehmer                                             

RKS Sanewski GmbH, Geschäftsführer P. Alexander Sanewski, Günnende 6, 24791 Alt Duvenstedt   

(im Folgenden „RKS Sanewski GmbH“ genannt) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.              Sie sind auf der Internetseite  www.rks-notdienst.de einsehbar.

Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn RKS Sanewski GmbH hat diesen Bedingungen eindeutig zugestimmt. 


§ 1 Vertrag und Vertragsleistung

(1)  Diese AGB sind mit Zustandekommen des Vertrages Bestandteil des Vertrages.

(2)  Vertragsgegenstand ist regelmäßig die Erbringung von Leistungen im Bereich der Rohr- und Kanalreinigung. Für Leistungen im Bereich der Kanalsanierung und Kanalreparatur gelten diese Bestimmungen entsprechend. Für den Erfolg wird durch RKS Sanewski GmbH keine Gewähr übernommen, da in Abwasserrohren unkalkulierbare und nicht bekannte Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können.

(3) Als Leistungen im Sinne dieser Bestimmungen sind folgende Leistungen umfasst:                                               

- Verstopfungsbeseitigung 

- Chemische Rohrreinigung 

- Hochdruck

- Spiralreinigung 

- Geruchsbeseitigung 

- Hydrodynamische Rohr- und Kanalspülung

 - Fräsung und physische Beseitigung von Verstopfungen 

- Kamerainspektionen 

- Rohr.-Verlaufsortung 

- Dichtheitsprüfungen gem. DIN 1986 - 30 und DIN EN 1610 

- Rückstausicherung 

- Wartung von Entwässerungsanlagen 

- Wartung, Reparatur und Neueinbau von Hebeanlagen 

- Rohrsanierung und Rohrreparatur

(4)  Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Beauftragung durch den Kunden und die erklärte Übernahme der Leistungen durch RKS Sanewski GmbH zustande. Kunde kann insbesondere der Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung, die Hausverwaltung, der Mieter oder auch eine Erbengemeinschaft sein.

(5)  RKS Sanewski GmbH ist berechtigt Subunternehmer mit der Tätigkeit zu beauftragen. 


§ 2 Leistungspflichten und Erfolg

(1)  RKS Sanewski GmbH verpflichtet sich, die beauftragte Leistung nach den anerkannten 

Regeln der Technik zu erbringen. 

(2)  Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen und Geräteeinsatzes sowie der Durchführungsweise obliegt im Rahmen der beauftragten Leistung allein RKS Sanewski GmbH beziehungsweise des entsprechenden Mitarbeiters von RKS Sanewski GmbH. Alle Grundsätze von Gründlichkeit und Vorsicht sind dabei zu beachten. 

(3) Aufgrund der Beschaffenheit der Entwässerungsanlage, ihrem technischen Zustand und der Angaben des Kunden kann für einen Erfolg und seine Nachhaltigkeit keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere gilt dies für den Fall, dass absolute Erfolgshindernisse (z.B. Rohrdefekte, unsachgemäß ausgeführte Entwässerungsanlagen, u.a.) vorliegen. 

(4)  Ist eine Leistungserbringung aufgrund des Zustandes der vorhandenen Entwässerungsanlage unmöglich oder nur mit unzumutbarem Aufwand zu bewerkstelligen, so ist der bisher erbrachte Aufwand, dies schließt auch eine erfolglose Anfahrt ein, durch den Kunden zu vergüten. 


§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, insoweit die beauftragte Leistung dieses erfordert. 

(2)  Insbesondere gibt der Kunde bereits frühzeitig vor Erbringung der Leistung besondere Arbeitserschwernisse, frühere Misserfolge und örtliche Gegebenheiten bekannt. 

(3)  Der Kunde verpflichtet sich, zur Erbringung der beauftragten Leistung, RKS Sanewski GmbH sowie Mitarbeitern ungehinderten Zugang zu allen für die Leistungserbringung relevanten Anlagen zu ermöglichen. Dies schließt auch eine Befahrbarkeit entsprechender Anlagen durch die notwendigen Einsatz-KFZ ein. Gleichzeitig trägt der Kunde dafür Sorge, dass das Entwässerungssystem während der gesamten Leistungserbringung stillgelegt ist. 

(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitsort frei von gesundheitsschädlichen Stoffen zu halten, soweit ihm dieses technisch möglich und zuzumuten ist.

(5) Gefährliche Stoffe, die an benannten Orten unvermeidbar sind, teilt der Kunde RKS Sanewski GmbH ohne Aufforderung unverzüglich vor Beginn der Arbeiten mit. Gefährliche Stoffe sind solche Stoffe,die den Mitarbeiter schädigen oder bei Einleitung in das öffentliche Entwässerungssystem eine Haftung begründen können. 

(6) Ist RKS Sanewski GmbH gleich welchen Grundes nicht berechtigt, vorhandene Installationen zu demontieren oder zu montieren, hat der Kunde für eine entsprechende Fachmontage Sorge zu tragen. 

(7) Vor Leistungserbringung verschafft der Kunde Kenntnis über die Materialien der Entwässerungsanlage und stellt entsprechende Entwässerungs- und Revisionspläne zur Verfügung. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, haftet dieser für sich daraus ergebende Schäden und Mehraufwendungen. 


§ 4 Abnahme

(1) Mit der Unterzeichnung des Arbeitsnachweises nimmt der Kunde die erbrachte Leistung ab und bestätigt, dass die Leistung durch RKS Sanewski GmbH ordnungsgemäß erbracht worden ist.

(2) Über notwendige Folgearbeiten oder die Leistungserbringung behindernde Tatsachen wird der Kunde vor Unterzeichnung des Arbeitsnachweises unterrichtet. Dieses ist entsprechend auf dem Arbeitsnachweis vermerkt.


(3) Sollte der Kunde die Unterschrift verweigern Greift die GPS Ortung der Fahrzeuge oder ggf. fotodokumentation aus um eine Bestätigung der Ausgeführten Arbeiten zu bestätigen.



§ 5 Ausführungstermin

(1) Der Ausführungstermin wird in vorheriger Terminabsprache zwischen RKS Sanewski GmbH und dem Kunden festgelegt

(2) Kann ein Termin nicht eingehalten werden, sind RKS Sanewski GmbH und Kunde gegenseitig verpflichtet, sich davon unverzüglich zu unterrichten. 


§ 6 Nebenabreden / Auskünfte / Empfehlungen

(1) Nebenabreden sind nur wirksam, sobald diese durch die Geschäftsleitung ausdrücklich bestätigt sind.

(2) Auskünfte und Empfehlungen durch RKS Sanewski GmbH und deren Mitarbeiter sind ausschließlich als unverbindlich auf Basis des sich ergebenden Einsatzbildes zu verstehen. 


§ 7 Preise

(1) Soweit nicht anders vereinbart gilt die aktuelle RKS Sanewski GmbH - Preisliste zu dem Zeitpunkt der Beauftragung. 

(2) Alle Leistungen werden nach Leistungsumfang abgerechnet: Nach Stundenlohn zuzüglich gegebenenfalls anfallender Notdienstzuschläge oder gemäß vorhandener Pauschale.


Für Notdienste gelten folgende Preiszuschläge:

Montag – Freitag             17:00 Uhr bis 22:00 Uhr 50% des Arbeitswertes oder Pauschale Notdienstzuschläg 

Montag – Freitag             22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 100% des Arbeitswertes oder Pauschale Notdienstzuschläg

Samstag                            00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 79€ Notdienstzuschlag 

Sonntag                             00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 100% des Arbeitswertes oder Pauschale Notdienstzuschläg

(3) Strom und Wasser sind durch den Kunden kostenlos zu stellen und werden nicht aufgerechnet.


 § 8 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten, soweit nicht gesondert angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer. 

(2)  Zahlungen auf Rechnung sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und an RKS Sanewski GmbH zu leisten. 

(3) Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sein Anspruch auf einer Forderung der Mängelbeseitigung beruht. 

(4) Stehen RKS Sanewski GmbH mehrere Forderungen gegenüber dem Kunden zu, so ist RKS Sanewski GmbH berechtigt, festzulegen, auf welche konkrete Verbindlichkeit die Zahlung angerechnet wird. 

(5) Kommt der Kunde in Verzug, so ist RKS Sanewski GmbH berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und den Verzugsschaden nach den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. 

(6)  RKS Sanewski GmbH ist berechtigt, eine Leistung nur gegen Vorkasse oder die Erbringung einer verhältnismäßigen Sicherheitsleistung zu erbringen. 

(7) RKS Sanewski GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sollten nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mehr als nur unerheblich in Frage stellen. In diesem Fall ist RKS Sanewski GmbH gleichermaßen berechtigt, die Leistungserbringung bis zu der Erfüllung etwaig bestehender Forderungen vorerst einzustellen. 


§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Haftungsansprüche aus Verletzung einer außervertraglichen Pflicht im Sinne der §§ 823 ff. BGB, aus einer vorvertraglichen Pflichtverletzung sowie aus übrigen Rechtgründen, insbesondere der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB sind insoweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von RKS Sanewski GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile beruhen, ausgeschlossen. 

(2) Haftungsansprüche im Sinne des Abs. 1 sind grundsätzlich auf den für RKS Sanewski GmbH vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

(3) Mängel und Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, dies gilt nicht für Mängel im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. 

(4) Beanstandungen, Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind nur wirksam geltend gemacht, wenn diese schriftlich angezeigt wurden. 

(5) RKS Sanewski GmbH haftet nicht für Schäden, die Entstanden sind durch: 

- Arbeiten an alten/defekten und/oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsanlagen; 

- austretende Inhalte der Anlage; 

- Werkzeuge, die zu der Beseitigung einer Rohrverstopfung geeignet sind, insoweit ein Umstand in der Anlage den Schaden bedingt und RKS Sanewski GmbH diesen nicht zu vertreten hat; 

- Arbeiten an Entwässerungsanlagen, bei denen der Kunde eine Kamerabefahrung ausdrücklich ausschließt; 

- Arbeiten an sanitären Anlagen, bei denen der Kunde den Austausch von Dichtungen oder des Siphons wünscht. 


§ 10 Reklamationen 

(1) Aufgrund der ständigen Benutzung von Entwässerungsgegenständen und –leitungen bestehen auch ständige Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Allein aus diesem Grunde müssen Reklamationen unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich angezeigt werden. 

(2) RKS Sanewski GmbH behält sich vor, Reklamationen erst nach vollständiger oder zu diesem Zeitpunkt vereinbarter Begleichung des Rechnungsbetrages zu bearbeiten. 

(3) Der Kunde ist bei Reklamationen nicht berechtigt, die Vergütung zurückzubehalten. 


§ 11 Datenschutz

RKS Sanewski GmbH wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten, nutzen und speichern. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Erhebungen von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bzw. sofern RKS Sanewski GmbH durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet ist. 


§ 12 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann auch durch beiderseitige mündliche Übereinkunft nicht abbedungen werden. 


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft, insoweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Insoweit gilt bei Scheck- und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

§ 14 Stand

Stand dieser Bedingungen ist 17.02.2021. 

 
 
 
 


 
 




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